ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Die nachstehenden AGB werden Inhalt des Vertrages, im Rahmen des Ausübung des Gewerbes der Denkmal, Fassaden- und Gebäudereinigung. Alle Vereinbarungen, die von den hier angeführten AGB abweichen, sind schriftlich festzulegen., diese AGB sind ein integrierter Bestandteil des Vertrages. Vertragsbedingungen der Kunden gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
2. Angebote
Die Angebote sind kostenlos und unverbindlich aber bei Unterfertigung durch den Auftraggeber gilt dieses als Auftragsbestätigung.
3. Preise
Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG.
Die angebotenen Preisen basieren jeweils auf dem aktuellen Lohn und Preisgefüge des Monats, in dem das Angebot gelegt wird. In den Preis sind bereit Lohn -, Material, Urlaub Krankenstand, Vertretung, Haftpflichtversicherung enthalten. Dies gilt nicht für Regieleistungen.
Die angebotenen Preise basieren, soweit nicht anders angeführt auf der Normalarbeitszeit von Montag bis Freitag (werktags) zwischen 05:00Uhr und 20:00Uhr. Die Feiertage können nicht von der Pauschale abgezogen werden.
Beim kollektivvertragliche Lohnerhöhung oder sonstige Kostensteigerungen ist die Auftragnehmerin Berechtigt diese an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.
4.Pflichten der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Reinigung der Räumlichkeiten in Gebäuden des Auftraggebers mit von ihr selbst zu Verfügung gestellte Materialien. Weiters verpflichtet sich nur hochwertige und geprüfte Reinigungsmittel zu verwenden.
5.Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Verbrauchsmittel und die dafür notwendige Energie unentgeltlich zur Verfügung.
Bei Änderung des Firmennamens, Namen, Rechnungsadresse oder Bankverbindung der Auftraggeber muss schriftlich mitzuteilen.
6.Reklamationen
Reklamationen müssen innerhalb 3 Tagen schriftlich bei der Auftragnehmerin unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
7.Übernahmeverbot
Mitarbeiter, welche beim Auftragnehmer tätig sind, dürfen von Auftraggeber nicht abgeworben werden. Sollte
Der Auftraggeber innerhalb der Frist von einem Jahr solche Mitarbeiter einstellen, so gilt eine Konventionalstraffe in Höhe von € 3500 je Dienstnehmer als vereinbart.
8.Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet für den Schaden die bei den Arbeiten entstehen und die sein Personal schuldhaft verursacht. Für Schäden, die innerhalb von drei Tagen von Auftraggeber nicht schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Die Haftung des Auftragnehmers für Sachschaden besteht nur für den Zeitwert zum
Zeitpunkt des Schadensereignisses. Weiters die Auftragnehmerin haftet für einen Schließanlagen Austausch im Falle eines durch unsere Mitarbeiter verlorenen Schlüssel sofern es sich um den Zugang zu einem sensiblen
Bereich handelt (Zugang zu einer Wohnung oder Bürotür).
Der Haftung mit einem Betrag von EUR 5000 netto begrenzt ist.
9.Zahlunsbedingungen
Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto Abzug zu Zahlung Fällig. Laufende Monatsrechnung sind Spätestens zum Monatsende fällig.
Bei Zahlungsverzug werden anfallenden Mahnspesen und Verzugszinsen in der Höhe von 6% verrechnet.
10. Rücktritt und Kündigung
Die Verträge werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können zu jedem Monatsletzten mit einmonatiger Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Briefs beendet werden.
11. Gerichtsstand und Rechtswahl
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die Anwendung österreichischen Recht ist. Als Gerichtsstand gilt Linz.